Jeder Fall ist anders. Ein Ergebnis lässt sich nie garantieren. Aber die folgenden Beispiele zeigen, was eine durchdachte Verteidigungsstrategie bewirken kann.
Erfolg bedeutet nicht immer ein Freispruch. Je nach Fall kann Erfolg sehr Unterschiedliches heißen. Und oft entscheidet die Strategie der ersten Tage darüber, welche dieser Türen offen bleiben:
Das Verfahren endet, bevor es zu einer Anklage kommt: Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein. Keine Anklage, keine Verhandlung, kein allfälliger Eintrag im Strafregister.
Kein Schuldspruch im Namen der Republik: Sie übernehmen Verantwortung, etwa durch eine Geldleistung, Sozialstunden, einen außergerichtlichen Tatausgleich oder eine Probezeit. Gleichzeitig bleiben Sie ohne Vorstrafe und ohne Strafregistereintrag. Gerade für junge Menschen oft die wichtigste Weiche.
Wenn die Beweise zu dünn für die Vorwürfe sind, gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Dafür muss die Verteidigung die Schwächen der Anklage sichtbar machen. Das gehört vorbereitet und gut aufbereitet, nicht improvisiert.
Auch bei klarer Schuldfrage lohnt sich Verteidigung: Das Anführen von Milderungsgründen, die allesamt ein Ziel verfolgen: eine milde Geldstrafe, eine bedingte statt einer teilbedingten Haftstrafe, das Vermeiden einer gänzlich unbedingten Haftstrafe. Der Ermessensspielraum des Gerichts ist groß. Man muss aber wissen, wie man ihn nutzt.
Anonymisiert, aber echt.
Die Mandanten waren im ersten Verhandlungsgang ohne Anwalt vertreten und hatten verloren. Ich habe den Fall übernommen und eine Berufung beim Oberlandesgericht Wien eingebracht: Das Oberlandesgericht gab uns in allen Punkten recht. Das Verfahren wurde neu aufgerollt. Am Ende stand statt eines Urteils, das zu einer Vorstrafe geführt hätte, eine Diversion. Keine Vorstrafe.
„In der neuerlichen Verhandlung ging die von Herrn Fürthaler entwickelte Strategie voll auf: Das ursprüngliche Urteil konnte nicht nur gedreht, sondern letztlich in eine Diversion umgewandelt werden."
Aus einem Missverständnis wurde eine Anklage und für die Mandantin der erste Gerichtsprozess ihres Lebens. Meine Verteidigung zerlegte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung: Freispruch im ersten Rechtsgang. Mindestens so wichtig wie das Ergebnis: eine Mandantin, die sich durch das gesamte Verfahren geführt fühlte.
„Im ersten Prozess Freispruch bekommen! Als Anwalt, Verteidiger und auch als Mensch hat er mich motiviert und moralisch unterstützt."
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung: ein Vorwurf, der Existenzen gefährden kann, noch bevor ein Gericht ihn je prüft. Meine Verteidigung setzte im Ermittlungsverfahren an: Die Strafverfolgungsbehörde wurde von der Unschuld des Mandanten überzeugt. Das Verfahren endete, bevor es öffentlich wurde.
„Hat mir bei einer Anzeige Richtung sexuelle Belästigung geholfen und konnte die Strafverfolgungsbehörde von meiner Unschuld überzeugen!"
Die Mandantin wurde zu Unrecht eines schweren Diebstahls bezichtigt. Die Verteidigung setzte im Ermittlungsverfahren an: Mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme konnten die zu Unrecht erhobenen Vorwürfe entkräftet werden. Die Anzeige verlor an Substrat. Das Verfahren konnte innerhalb sehr kurzer Zeit zur Einstellung gebracht werden.
„Ich hätte niemals gedacht, dass ich einen Anwalt benötige. […] Ich hatte das Glück, dass mein gesamter Fall unter der Betreuung von Herrn Fürthaler binnen 2 1/2 Wochen positiv abgeschlossen wurde. Herr Fürthaler findet stets die richtigen beruhigenden Worte, die einem die Angst nimmt."
Wenn es eng wird, gibt es auch keine Öffnungszeiten: In besonderen Fällen, in welchen der Vorwurf massiv ist und die berufliche Existenz daran hängt, ist eine Begleitung durch das gesamte Verfahren besonders wichtig. Nicht immer muss man sich äußern, aber genau dann, wenn es darauf ankommt, ist schnelles Handeln erforderlich.
„Vom ersten Gespräch an hatte ich das Gefühl, nicht einfach nur irgendein Mandant zu sein, sondern mit meinem Anliegen wirklich ernst genommen und persönlich begleitet zu werden. […] Abends, am Wochenende und sogar während seines Urlaubs war er erreichbar, wenn es notwendig war."
Zwischen Freispruch und Verurteilung liegen oftmals keine Welten, sondern es entscheiden Kleinigkeiten: Umso wichtiger ist es, den Akt genau zu lesen, Ungereimtheiten aufzuzeigen und Zeugen kritisch und mit Nachdruck zu befragen. Erst dann können jene Zweifel aufgezeigt werden, welche im vorliegenden Fall letztendlich zu einem Freispruch geführt haben.
„Von Besprechung bis zur Gerichtsverhandlung habe ich mich gut aufgehoben, respektiert, verstanden und sehr gut verteidigt gefühlt. Er arbeitet wirklich sehr genau und detailliert bis ins Kleinste und kommuniziert es so, dass auch Menschen ohne Erfahrung eine Ahnung haben zum Thema Strafrecht."
Im Fall einer Verurteilung wäre die ganze berufliche Zukunft des Mandanten zerstört gewesen. Die Vorwürfe wogen schwer. Im Rahmen einer umfassenden Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren samt Stellung mehrerer Beweisanträge konnte die Staatsanwaltschaft von der Unschuld des Mandanten überzeugt werden.
„Er hat meinen Sohn während des Strafverfahrens äußerst kompetent, professionell und einfühlsam unterstützt. Herr Fürthaler war immer zuverlässig, gut erreichbar und hat uns jeden Schritt verständlich erklärt."
Urlaub ist verschiebbar – manche Verhandlungen leider nicht. Gerade im Strafrecht ist eine persönliche Vertretung für mich eine Selbstverständlichkeit.
„Herr Martin Fürthaler hat mich nicht nur juristisch exzellent beraten, sondern hat mich auch menschlich überzeugt (hat seinen Urlaub für meine Verhandlung verschoben). Sie waren eine große Stütze in meiner schwierigen Situation."
Strategie ist das Um und Auf: Wer ohne Strategie arbeitet und ein Verfahren bloß auf sich zukommen lässt, ohne selbst aktiv zu werden, hat nicht nur schlechtere Karten, sondern im schlimmsten Fall auch nachträglich Probleme, die sich anfänglich noch gar nicht zeigen.
„Er hat sich viel Zeit genommen, alles verständlich erklärt und sich mit großem Einsatz für mein Anliegen eingesetzt. Dank seiner Kompetenz, Erfahrung und seinem strategischen Vorgehen konnte mein Problem erfolgreich gelöst werden."
Alle Beispiele beruhen auf echten Fällen ehemaliger Mandanten. Frühere Ergebnisse lassen keinen Schluss auf den Ausgang künftiger Verfahren zu. Jeder Fall wird individuell beurteilt.
Manche Verfahren schaffen es in die Nachrichten. Für die Beschuldigten bedeutet das doppelten Druck, für mich als Verteidiger doppelte Verantwortung.
Vorwurf der Mittäterschaft an einer Bankomat-Sprengung: ein Verfahren, das es bis ins ATV-Programm schaffte. Ich habe die Angeklagte durch das gesamte medial begleitete Verfahren verteidigt.
ATV-Beitrag zum Prozess (2 Min.)
Eine Verfolgungsjagd, über die österreichweit berichtet wurde, und ein Angeklagter, für den es um alles ging. Auch hier: Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Verhandlung.
oe24.TV „Interview des Tages" zum Verfahren (9 Min.)
Wenn große Kriminalfälle Österreich beschäftigen, holen Redaktionen mich als Strafverteidiger vor die Kamera, zuletzt etwa bei oe24.TV.
„Hinter jedem Fall, über den berichtet wird, steht ein Mensch, für den gerade alles auf dem Spiel steht. Diese Verantwortung ändert sich nicht, mit oder ohne Kamera.“
oe24.TV „Österreich Heute": Einordnung eines aktuellen Falls (10 Min.)