Sie sitzen in der Einvernahme. Der Beamte erzählt Ihnen freundlich, was im Akt steht und welche Vorwürfe im Raum stehen. Ihr erster Impuls: sofort reden. Richtigstellen. Die Schuld von sich weisen, koste es, was es wolle. Und genau das ist das Problem.
Wo liegt das Problem?
Der Instinkt, sich zu verteidigen, ist stärker als jede Vernunft.
Wer aus Panik losredet, liefert oft erst den Beweis, den die Polizei vorher gar nicht hatte.
Die Rechtfertigungsspirale: der Anfang vom Ende
Wer einmal ins Straucheln gerät, redet weiter. Und weiter. Erklärungen werden nachgebessert, Versionen angepasst, Ausreden gestapelt.
„Wenn man sich in Rechtfertigungsspiralen verliert, ist das der Anfang vom Ende.“Martin Fürthaler, Strafverteidiger Wien
Besonders heikel wird es, wenn in der Panik andere beschuldigt werden. Aussagen wie „Das war wer anderer" sind nicht nur unglaubwürdig. Sie können strafrechtlich zum eigenen Problem werden, vor allem wenn sich die Beschuldigung anderer nachträglich als falsch herausstellt.
Was Sie in dieser Situation wirklich tun dürfen
- Sie dürfen schweigen: Keine Aussage zur Sache, höflich und ruhig. Ihr Schweigen darf Ihnen niemand negativ auslegen. Ihre panischen und zurechtrückenden Erklärungen im Protokoll dagegen schon.
- Sie dürfen die Einvernahme abbrechen: Vor allem, wenn Sie merken, dass es schlecht läuft. Sie müssen sich nicht „zu Ende befragen" lassen.
- Sie dürfen einen Verteidiger beiziehen: Und zwar bevor Sie irgendetwas sagen. Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern Selbstschutz.
Die richtige Reihenfolge: erst Beratung, dann Aussage
Ob und was Sie aussagen sollten, lässt sich seriös erst beantworten, wenn klar ist, was im Akt steht: Was wird Ihnen konkret vorgeworfen? Welche Beweise gibt es wirklich und welche werden nur behauptet? Wer diese Reihenfolge einhält, tappt in keine Taktik: Es gibt schlicht nichts, womit man Sie überrumpeln kann.
Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Wir besprechen, was auf Sie zukommt und wie Sie sich richtig verhalten.
Kostenlos anrufen: 0664 18 44 997Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.